Welche Freiheiten habe ich, den Markennamen des Kunden textlich zu verwenden?
Antwort von Dr. Kay Oelschlägel:
Zu unterlassen ist jegliche markenmäßige Nutzungshandlung im geschäftlichen Verkehr. Eine markenmäßige Nutzung ist aber nur dann gegeben, wenn die Funktion der
Marke, d.h. die Gewährleistung der Herkunft von Waren oder Dienstleistung gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt wird oder beeinträchtigt werden könnte (BGH, GRUR 2009, 871). Von einer solchen
Beeinträchtigung ist aber grundsätzlich dann nicht auszugehen, wenn die Marke des Kunden nur zur Beschreibung des jeweiligen Unternehmens genutzt wird und nicht in Bezug auf die eigene
Dienstleistung bzw. Ware. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass bei den Adressaten eines solchen Referenzmarketings nicht der Eindruck entstehen könnte, zwischen beiden Unternehmen
bestünde außerhalb der Kundenbeziehung eine Verbindung.
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