Es ist mitunter Praxis, den Aufwand von Referenzgebern zu entschädigen. Ist das mit Blick auf Compliance bedenklich?
Antwort von Dr. Wiebke Baars:
Bei öffentlichen Auftraggebern dürfen Sie das auf keinen Fall tun. Aber bei privaten Kunden ist das rechtlich unproblematisch. Sie vergüten damit einfach die Arbeit, die der Kunde hat. Bestechung ist das nicht.
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