Erfolg mit Referenzen

Gibt es Geheimhaltung per se?

Ist bei B2B-Geschäftsbeziehungen per se eine gegenseitige Geheimhaltung zu unterstellen - wenn nichts vereinbart ist?  

Antwort von Dr. Kirsten König: 
Es ist anzuraten, eine Geheimhaltung frühzeitig zu vereinbaren, wenn dies gewünscht ist. Gesetzliche Regelungen greifen nur in den ganz bestimmten, in dem jeweiligen Gesetz umschriebenen Fällen, wie z.B. § 17 UWG Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

 

Zurück zu allen Fragen

 

Alle Antworten sind nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch kann für die inhaltliche Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Sie können eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Jede Haftung für Schäden aus der Verwendung dieser Informationen ist ausgeschlossen.

Teilen Sie diese Seite

Kontakt

casestudies.biz

Harry Weiland

Osterstraße 149

20255  Hamburg

Telefon: 040 4018 8470

info@casestudies.biz

Casestudies.biz in Social Media