Haben Referenzgaben ein Haltbarkeitsdatum?
Antwort von Dr. Wiebke Baars:
Wenn nicht ausdrücklich eine zeitliche Beschränkung geregelt ist, greift die so genannte Zweckübertragungstheorie. Man schaut sich an, was Sinn und Zweck der damaligen Vereinbarung war. Es gibt
viele Fälle, in denen dieser Zweck nicht mehr gegeben ist: Möglicherweise ist der Zitatgeber nicht mehr im Unternehmen, oder es besteht kein Vertragsverhältnis mehr oder es hat sich etwas
Wesentliches im Geschäftsverhältnis geändert - dann sollten sie die Referenz prüfen. Man kann höchstens noch sagen, dass man früher für das Unternehmen XY tätig war.
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