Kann man auch anonymisierte Referenzberichte veröffentlichen, um die die Einwilligung des Kunden zu umgehen?
Antwort von Dr. Wiebke Baars:
Das ist juristisch untadelig, solange das Referenz-Unternehmen nicht trotzdem auf Grund der Umschreibung zu erkennen ist. Es bringt nur nichts, denn wenn sie richtiges Referenzmarketing machen, müssen Sie Ihren Kunden beim Namen nennen und auch die Kontaktdaten des dortigen Ansprechpartners veröffentlichen.
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