Welche Folgen kann es haben, wenn sich mein Kunde an der Verwendung des Logos stört?
Antwort von Dr. Kay Oelschlägel:
Wenn eine Markenverletzung vorliegt, kann der Kunde aus der Marke gegen den Verwender gemäß § 14 MarkenG vorgehen. In Betracht kommen dann vor allem Abmahnungen mit der Forderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie Auskunftsverlangen über den Umfang der Verwendung, bis hin zu Schadensersatzansprüchen. Insbesondere Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche können auch im Rahmen von Urheberrechtsverletzungen geltend gemacht werden.
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