Erfolg mit Referenzen

Geheimhaltungsvereinbarung verbietet Kundennennung

Wie sieht die Situation aus, wenn eine Geheimhaltung vereinbart ist? 

 

Antwort von Dr. Kirsten König: 
Das kommt auf den Inhalt der Geheimhaltungsvereinbarung an. Wer sich verpflichtet, den Kunden nicht zu nennen, darf weder den Namen noch das den Kunden identifizierende Logo verwenden.

 

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Alle Antworten sind nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch kann für die inhaltliche Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Sie können eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Jede Haftung für Schäden aus der Verwendung dieser Informationen ist ausgeschlossen.

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