Wie sieht die Situation aus, wenn eine Geheimhaltung vereinbart ist?
Antwort von Dr. Kirsten König:
Das kommt auf den Inhalt der Geheimhaltungsvereinbarung an. Wer sich verpflichtet, den Kunden nicht zu nennen, darf weder den Namen noch
das den Kunden identifizierende Logo verwenden.
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