Was ist bei der Veröffentlichung einer Geschäftsbeziehung zu beachten?
Antwort von Dr. Kay Oelschlägel:
Damit keine unlautere und somit nach dem UWG unzulässige Werbung vorliegt, ist vor allem die Richtigkeit der Referenzen stets zu überprüfen. Übertreibungen und Unwahrheiten sind zu unterlassen. Es muss sich bei den Referenzen insbesondere auch tatsächlich um Kunden des Werbenden handeln. Ob dies der Fall ist und ob beispielsweise auch Kunden eines anderen Konzernunternehmens genannt werden dürfen, richtet sich nach dem Verständnis des Verkehrs. Um rechtliche Risiken gering zu halten, sollten jedoch nur die Namen des unmittelbaren Kundenstamms veröffentlicht werden.
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