Erfolg mit Referenzen

Das Urheberrecht ist kein Freibrief

Frage: Inwieweit kann ich mich bei der Kundennennung auf mein Urheberrecht als Schöpfer berufen? Notfalls auch gegen den Willen des Kunden?

  

Antwort von Dr. Kay Oelschlägel: Je nach Maß der schöpferischen Leistung kann die jeweilige Referenznennung zwar als Werk nach dem Urhebergesetz geschützt sein. Durch eine Berufung auf ein solches Urheberrecht können jedoch insbesondere Markenverletzungen, Verletzungen des Persönlichkeitsrechts oder Verstöße gegen Geschäftsgeheimnisse des Kunden nicht gerechtfertigt werden. Das Urheberrecht gewährt insoweit keinen Vorrang gegenüber Rechten Dritter. Eine Veröffentlichung bleibt bei einer Rechtsverletzung unzulässig und bedarf einer Einwilligung des Kunden. 

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Alle Antworten sind nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch kann für die inhaltliche Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Sie können eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Jede Haftung für Schäden aus der Verwendung dieser Informationen ist ausgeschlossen.

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