A l l g e m e i n e G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n
© casestudies.biz, Hamburg 2020
Vertragspartner und Auftragnehmer im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Harry Weiland, casestudies.biz, Osterstraße 149, 20255 Hamburg, Spezialagentur für Case Studies, Success Stories, Fallstudien und Anwenderberichte (Referenzmarketing).
Der Erfolg einer Fallstudie basiert auf einer vertrauensvollen, kooperativen und zuverlässigen Zusammenarbeit zwischen Auftragnehmer, Auftraggeber und den jeweiligen Kunden bzw. Referenzgebern des Auftraggebers. Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich daher, die vorgenannten Grundsätze bei der Durchführung des Vertrages stets zu beachten, auf gegenseitige Belange sowie die Belange der Referenzgeber Rücksicht zu nehmen, sich über mögliche Störungen im Rahmen der Vertragsabwicklung, z. B. aufgrund fehlender oder widerrufender Einwilligungen von Referenzgebern oder der Geltendmachung von Urheber-, Marken oder sonstiger Rechte von dritter Seite, umgehend zu unterrichten und diese im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zu beseitigen.
§ 1 Geltungsbereich
1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, deren Gegenstand die Erstellung von Case Studies, Success Stories, Fallstudien, White Papers und Anwenderberichten ist. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit ihrer Erstellung erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Erstellung von Case Studies, Success Stories, Fallstudien und Anwenderberichten, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
3.Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand; Leistungsumfang
Gegenstand des Auftrags ist nur die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung beschriebene Leistung. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs.
§ 3 Angebote, Auftragsvergabe und Vertragsabschluss
1.Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag zu erteilen. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Die in der Auftragsbestätigung gemachten Angaben über Eigenschaften, Art und Umfang der Leistung gelten stets als verbindlich.
3.Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 4 Preise
1.Die Preise des Auftragnehmers sind stets Nettopreise. Sie verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe.
2.Mehrkosten aufgrund einer vom Auftraggeber geänderten Liefer- oder Zahlungsbedingung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 5 Zahlung; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
1.Die Zahlung ist binnen 10 Tagen gerechnet ab dem Rechnungsdatum fällig.
2. 50 Prozent der Auftragssumme werden bei Auftragsbeginn in Rechnung gestellt; 50 Prozent nach Fertigstellung.
Auftragsbeginn ist das Datum der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Die gesamte Rechnungssumme wird spätestens vier Wochen nach Auftragsbeginn (Auftragsbestätigung) fällig.
3.Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% p.a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
4.Kommt der Auftrag aus einem nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Grunde nicht zum Abschluss, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis dahin erbrachte Leistung des Auftragnehmers zu vergüten. Weitere Ansprüche des Auftragnehmers, z. B. Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.
5.Der Auftraggeber kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif, unbestritten oder von dem Auftragnehmer anerkannt sind.
6.Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftragnehmer nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen oder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
7.Der Auftragnehmer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
§ 6 Vertragsabwicklung und Fremdarbeiten
1.Für die Ausführung des Auftrages ist der Auftragnehmer berechtigt, Teile vereinbarter Auftragsarbeiten durch Dritte ausführen zu lassen. In der Auswahl dieser Personen ist der Auftraggeber frei. Der Auftragnehmer übernimmt im Verhältnis zum Auftraggeber die Gewähr für die Mängelfreiheit dieser Leistung.
2.Das vorstehend Gesagte gilt auch für die Anfertigung von Bewegtbildern (Videos) durch Dritte, im Rahmen der Vertragsabwicklung vom Auftragnehmer beauftragte Personen.
3.Soweit es ihm erforderlich erscheint, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Vorhinein Arbeitsproben (z. B. bereits fertig gestellte Videofilme oder Druckwerke) zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber verschafft sich hierdurch eine genaue Vorstellung von der journalistischen Darstellungsweise und den stilistischen Darstellungsprinzipien des Auftragnehmers und erklärt sich mit dieser, bzw. diesen einverstanden. Das Risiko des Nichtgefallens nach Fertigstellung der Leistung durch den Auftragnehmer trägt in diesem Fall der Auftraggeber.
§ 7 Mitwirkung des Auftraggebers; Korrekturen
1.Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung aufgrund der vom Auftraggeber und dem Kunden bzw. Referenzgeber des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Informationen über den Auftraggeber, dessen Produkte und ihre Verwendung beim Referenzgeber unter Einbeziehung von Zitaten, Fotos oder Logos des Referenzgebers (im Folgenden „Referenzprodukte“ genannt). Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, dem Auftragnehmer die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und ihn nach Kräften zu unterstützen.
2.Während der Fertigstellung der Leistung durch den Auftragnehmer hat der Auftraggeber Anspruch auf eine inhaltliche Abstimmung der Leistung zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und Kunde bzw. Referenzgeber des Auftraggebers. Er hat außerdem Anspruch auf einen Korrekturdurchlauf.
3.Wünscht der Auftraggeber zusätzliche Korrekturphasen, so sind diese von den Parteien gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
§ 8 Fristen
1.Fristen für die Leistung des Auftragnehmers sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung enthalten oder von beiden Vertragsparteien schriftlich vereinbart worden sind.
2.Im Falle mangelnder Mitwirkung oder Information des Auftragnehmers durch den Auftraggeber oder seinen Kunden bzw. Referenzgeber verlängern sich die Fristen entsprechend. Gleiches gilt für den Fall, dass der Auftraggeber Änderungen oder Ergänzungen nicht nur geringfügigen Umfangs beauftragt.
§ 9 Nutzungs- bzw. Eigentumsvorbehalt; Nutzungsrechte
1.Die durch den Auftragnehmer erstellten Produkte oder Leistungen unterliegen bis zu ihrer vollständigen Bezahlung dem Eigentum des Auftragnehmers.
2.Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über.
3.Die Abtretung sonstiger Rechte aus diesem Vertrag bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 10 Datenschutzhinweis und Vertraulichkeit
1.Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Auftragnehmer Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert, und sich das Recht vorbehält, die Daten Dritten zu übermitteln. Eine Übermittlung von Daten an Dritte erfolgt jedoch ausschließlich, wenn und soweit es für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
2.Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrages bekannt werden, vertraulich behandeln und auch Dritte zur Vertraulichkeit verpflichten, soweit diese von diesen Informationen im Rahmen der Vertragserfüllung Kenntnis erhalten.
§ 11 Wettbewerbs-, urheber- und markenrechtswidrige Verwendung von Referenzen;
Vorlagen des Auftraggebers; Freihalteverpflichtung des Auftraggebers
1.Im Zuge der Auftragsabwicklung stellt der Kunde bzw. Referenzgeber des Auftraggebers dem Auftragnehmer regelmäßig Informationen über sich, den Auftraggeber, dessen Produkte und ihre Verwendung beim Referenzgeber, Zitate, Fotos oder Logos zur Verfügung (im folgenden „Referenzprodukte“ genannt), die dieser bei Erstellung der Leistung, z. B. einer Fallstudie, verwendet.
2.Der Auftraggeber verpflichtet sich hiermit, die schriftliche Einwilligung des Referenzgebers über die Verwendung der vorgenannten Informationen, Zitate, Fotos, Logos oder sonstigen sog. Referenzprodukte für eine Nutzung zu Werbe- und journalistischen Zwecken des Auftraggebers einzuholen. Auf schriftliche Anfrage weist er diese Einwilligung dem Auftragnehmer nach.
3.Der Auftraggeber verpflichtet sich weiter, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, sobald der Kunde die Einwilligung über die Verwendung von sog. Referenzprodukten widerruft oder ihre Verwendung untersagt oder Zweifel über das Fortbestehen der Einwilligung auftauchen, etwa durch das Ausscheiden eines Zitatgebers aus dem Unternehmen des Referenzgebers.
4.Der Auftragnehmer verpflichtet sich hiermit, sog. Referenzprodukte nicht zu verwenden, sofern Zweifel über die Einwilligung des Referenzgebers über ihre Verwendung bestehen oder der Auftraggeber den Auftragnehmer über die fehlende oder widerrufene Einwilligung informiert.
5.Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von etwaigen Schadens- oder sonstigen Ansprüchen, die wegen der Verletzung von Urheber- oder Markenrechten des Referenzgebers oder von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, freizuhalten. Dies gilt nicht, sofern der Auftragnehmer gegen seine Verpflichtung aus vorstehender Ziffer 4 verstoßen hat.
6.Der Auftraggeber haftet im Übrigen auch für die Rechtmäßigkeit der Nutzung sonstiger, durch ihn dem Auftragnehmer für Vertragszwecke zur Verfügung gestellten Vorlagen. Er sichert mit der Beauftragung dem Auftragnehmer insbesondere zu, dass durch die Verwendung für Vertragszwecke keine Urheber-, Marken-, Schutz- oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden und hält den Auftragnehmer von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
§ 12 Gewährleistung
1.Sofern die Leistung des Auftragnehmers mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Auftragnehmer ist zur mehrfachen Nachbesserung berechtigt.
2.Verweigert der Auftragnehmer die Erfüllung des Vertrages ernsthaft und endgültig, verweigert er die Nachbesserung wegen unverhältnismäßiger Kosten, schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die Nachbesserung dem Auftraggeber nicht zuzumuten, so kann dieser nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
3.Fehler in den vom Auftraggeber bzw. von seinem Kunden oder Referenzgeber an den Auftragnehmer überlassenen Unterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung, sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart, durch Lieferung einer Datei im pdf-Format. Die Inhalte der Datei wurden vom Auftragnehmer mit größtmöglicher Sorgfalt geprüft. Der Auftragnehmer haftet nicht für die vom Auftraggeber vorgenommene oder von ihm veranlasste mangelhafte Umsetzung der Datei z. B. in Druckwerken.
5.Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung der Leistung des Auftragnehmers, z. B. der Case Study.
§ 13 Haftungsbeschränkungen
1.Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz wegen Verschuldens, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung oder Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen eingeschränkt.
2.Der Auftragnehmer haftet nicht bei einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten) handelt.
3.Soweit der Auftragnehmer gemäß dem vorstehenden Absatz dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Auftragnehmer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Lieferung oder Leistung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Lieferung oder Leistung typischerweise zu erwarten sind.
4.Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
5.Soweit der Auftragnehmer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
6.Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 14 Werbung des Auftragnehmers
1.Der Auftragnehmer weist in der beauftragten Case Study, Success Story, Fallstudie, dem White Paper oder Anwenderbericht auf sein Unternehmen durch Nennung seines Namens oder Verwendung seines Logos nur nach erklärter Zustimmung durch den Auftraggeber hin.
2.Die Verwendung der Leistung zu eigenen Werbezwecken wird der Auftragnehmer nur nach erklärter Einwilligung durch den Auftraggeber und seinen Kunden bzw. Referenzgeber vornehmen.
§ 15 Anwendbares Recht; Erfüllungsort und Gerichtsstand; salvatorische Klausel
1.Die Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit Kaufrecht zur Anwendung kommen sollte, ist die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ausgeschlossen.
2.Hat der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
3.Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.